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Manfred Henkenhaf
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Wärmedämmung erdberührter Bauteile (Perimeter­dämmung)

Laut Gebäude­energie­gesetz (BEG) und Energie­einspar­verordnung (EnEV) müssen beheizte Keller­räume aus­reichend gedämmt werden.

Das spart nicht nur Heizkosten und bringt ein angenehmeres Wohnklima. Gerade im Keller besteht aufgrund von Kälte und Feuchtigkeit ein erhöhtes Schimmelrisiko, das mit einer Dämmung verringert werden kann.

Energiesparen mit System

Quelle: URSA

Die Perimeterdämmung wird von außen an den Kellerwänden und (bei Neubauten) unter der Bodenplatte angebracht. Beim Übergang zur oberirdischen Dämmung der Außenwand muss darauf geachtet werden, dass keine Wärmebrücken entstehen. Der U-Wert darf maximal 0,30 W/m²K betragen.

Als Dämmstoffe eignen sich synthetische Materialien wie Polystyrol-Hartschaumplatten (v.a. XPS) oder Schaumglas.

Durch den ständigen Kontakt mit dem Erdreich, Feuchtigkeit und Frost ergeben sich spezielle Anforderungen an einen Perimeter­dämmstoff.

Eigenschaften von Perimeter­dämmstoffen:

  • formstabil / druckfest
  • feuchtigkeitsunempfindlich
  • frostsicher
  • unverrottbar

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